Am Mittwoch, dem 3. November 2021 erfolgt um 16 Uhr am Rathaus Tempelhof die Grundsteinlegung für den geschützten Radweg. Das Netzwerk Fahrradfreundliches Tempelhof-Schöneberg unterstützt die Feier des Bezirksamtes, mit der der Startschuss für die Bauarbeiten gegeben wird.
Seit über vier Jahren kämpft das Netzwerk Fahrradfreundliches Tempelhof-Schöneberg für einen geschützten Radweg am Tempelhofer Damm. Nun ist sie endlich am Ziel.
„Endlich ist Radfahren durch Tempelhof und Mariendorf keine Mutprobe mehr. Wir sind froh, dass der Tempelhofer und Mariendorfer Damm jetzt für alle Menschen auf dem Fahrrad geöffnet wird. Davon profitieren vor allem Menschen aus dem Süden des Bezirks, die endlich eine sichere Fahrradverbindung in die Innenstadt erhalten endlich”, so Stefan Meißner vom Netzwerk. Gleichzeitig müssten aus dem Projekt Lehren für die Zukunft gezogen werden.: „Der Bezirk ist groß und es ist noch viel zu tun. Bei den weiteren umzubauenden Straßen in Tempelhof-Schöneberg muss beim Tempo deshalb eine deutliche Schippe drauf gelegt werden werden“, ergänzt Norbert Michalke vom Netzwerk.
Aufgrund von U-Bahnbauarbeiten wurde im April diesen Jahres zwischen Alt-Tempelhof und Alt-Mariendorf vorübergehend eine Bus- und Radspur angelegt. Dafür wurde der bisher durch abgestellte Autos belegte Platz umgewidmet. Nun wird diese Fläche dauerhaft zu einem geschützten Radweg.
Das rote “Ermahnrad”, das die Initiative am Rathaus aufgestellt hatte, wird bei der Grundsteinlegung feierlich entfernt.
Im Mai 2017 erarbeitete das Netzwerk Fahrradfreundliches Tempelhof-Schöneberg erstmals ein Konzept für eine geschützte Radspur am Tempelhofer Damm. Mehrere Demonstrationen mit hunderten Teilnehmenden zeigten, daß auch in der Bevölkerung der Wunsch nach einer Entschärfung dieses gefährlichen Abschnitts stark ist. Innerhalb von nur zwei Wochen sammelten die Aktiven über 2000 Unterschriften für einen Einwohnerantrag.
Im Juli 2017 beschloss daraufhin die BVV mit den Stimmen von SPD, B90/Grünen und CDU, einen Verkehrsversuch mit einem geschützten Radfahrstreifen durchzuführen. Ein Jahr später startete ein Beteiligungsverfahren. Das zwischenzeitlich beschlossene Mobilitätsgesetz verpflichtet zum Bau von Radwegen an allen Hauptstraßen, so dass die Radverkehrsanlagen auch über den Verkehrsversuch hinaus Bestand haben werden.